Ohne die Beachtung gesetzlicher Vorschriften kommen selbst die Futtermittelhersteller nicht aus. Die groben Regeln des Futtermittelgesetzes (FuttMG) sind in der Futtermittelverordnung (FuttMV) näher erläutert und für die praktische Umsetzung verständlich gemacht. Hier findet man unter anderem Standards dazu, was im Hundefutter als Zutat verwendet werden darf und was nicht. Ferner sind die Richtlinien zu den Angaben über Inhaltsstoffe detailliert festgelegt. Allerdings sind die Vorschriften lange nicht so streng, wie sie es in der Lebensmittelindustrie sind und sie lassen auch wesentlich mehr Spielraum zur Interpretation, was auch von vielen vor allem großen Herstellern von Tiernahrung entsprechend ausgelegt wird.
Worauf sollte man als Hundehalter achten?
Ein kleines Eigenbriefing zum Thema Tierfutter ist für alle Hundehalter unentbehrlich. Denn nur wenn man einige Fachbegriffe kennt, lassen sich den Aussagen der Gesetze und den Begriffen in den Verordnungen konkrete Bedeutungen zumessen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen schreiben beispielsweise vor, dass im Futter Hormone nicht enthalten sein dürfen. Für in Deutschland hergestelltes und verkauftes Tierfutter sollte man sich darauf verlassen können, dass diese Vorgabe eingehalten wird. Da die FuttMV allerdings mit Ihrem Geltungsbereich an den nationalen Grenzen endet, kann keine Garantie dafür übernommen werden, ob im Ausland ähnliche Verfahrensweisen Gültigkeit haben. Im Weiteren sind Antibiotika und Tierkörpermehl nicht genehmigt. Für den Fall, dass man sich als Kunde beim Hersteller erkundigen möchte, welche Inhaltsstoffe im Futter vorhanden sind, existiert die Verpflichtung, die Herstelleranschrift auf der Verpackung aufzudrucken.
Die Gesetze verlangen zudem, dass das Tierfutter dahin gehend gekennzeichnet ist, ob es sich um ein Alleinfutter oder nur um Ergänzungsnahrung handelt. Auch der Begriff Beifutter ist ein Hinweis darauf, dass die Inhaltsstoffe für die Versorgung des Tieres allein nicht ausreichen.
Ingredienzen und Zutaten
Leider gibt die Gesetzeslage nur vor, dass die Zusammensetzung des Hundefutters in Gruppen anzuführen ist. Hinweise auf pflanzliche oder tierische Erzeugnisse wird man auf fast jeder Verpackung zu lesen bekommen. Diese Begriffe sind zugegebenermaßen sehr grob gefasst und dem Hersteller bleibt genug Spielraum auch minderwertige Produkte unter einer Zutatengruppe zu benennen und im Futter zu verarbeiten. Steht dort zum Beispiel, dass Weizen enthalten ist, müssen damit nicht die Weizenkörner gemeint sein. Eine Weizenpflanze besteht aus mehr, als Körnern und oftmals sind gerade diese gar nicht enthalten.
Einige Erzeuger möchten sich jedoch durch bessere Qualität der Bestandteile von der Masse abheben. Wenn auf dem Behältnis konkrete Angaben auf Muskelfleisch oder hochwertige Öle zu sehen sind, ist dies ein Hinweis darauf, dass der Lieferant ein wertvolleres Fressen anbietet. Nichtsdestotrotz müssen auch die Produzenten, die auf deutliche Aussagen verzichten die Minimumstandards erfüllen.
Um die Tiere mit den notwendigen Vitaminen und Mineralien zu versorgen, ist es erlaubt, diese dem Futter beizumengen. Obwohl eine Pflicht zur Mengenangabe nicht besteht, finden sich immer öfter Hinweise auf die verwendeten Substanzen und den jeweiligen Anteil. Für das Aroma sorgen zusätzliche Inhalte, zu deren Offenlegung in der Zutatenliste der Produzent aber ebenso nicht verpflichtet ist. Gleichermaßen ist es nicht zwingend verordnet, den Energiewert auf der Verpackung zu verzeichnen.
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